TREI: Sachkundenachweis
Informationen zum Seminar
Personen, die nicht zweifelsfrei ihr Qualifikationsprofil für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung elektrischer Anlagen, bzw. deren Verbindung mit dem Verteilungsnetz der Netzbetreiber nachweisen können, müssen zum Zwecke der Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Verteilungsnetzbetreiber einen gesonderten Sachkundenachweis erbringen.Inhalte des Sachkundenachweises
Der Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz besteht aus drei Teilen:
- Teil A: Schriftlicher Kenntnisnachweis auf der Basis des Prüfungsrahmen für den Sachkundenachweis für den Anschluss elektrischer Anlagen an das Niederspannungsnetz (120 Minuten)
- Teil B: Praktische Prüfung: Messungen, Prüfungen und Fehlersuche nach DIN VDE an einem Prüfplatz. Erstellung eines Prüfprotokolls und eines Mängelberichts (60 Minuten)
- Teil C: Fachgespräch mit Bezug auf die vorgenannten Teile A und B (30 Minuten)
Wichtig:
Laut TREI Verfahrensordnung vom ZVEH sind wir als Bildungsstätte dazu verpflichtet, vorab zu prüfen, ob die Zulassungsvoraussetzungen für den TREI Sachkundenachweis erfüllt sind.
Der Antrag auf TREI Prüfungszulassung mit den entsprechenden Nachweisen mus bis spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin bei uns eingegangen sein.
Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme nur möglich ist, wenn uns der Antrag fristgerecht und vollständig vorliegt.